Das Qualitätslabel swiss digital services steht für qualitativ hochstehende Schweizer ICT-Dienstleistungen und verkörpert Werte wie Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Integrität.
Es gibt drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit bei einer Dienstleistung die Schweizer Herkunft in Verbindung mit dem Logo swiss digital services gekennzeichnet werden darf:
Der Schweizer Wertanteil an den Kosten für die Erbringung muss mindestens 60 Prozent betragen.
Die einschlägigen Dienstleistungen müssen tatsächlich von der Schweiz aus erbracht werden.
Das Unternehmen muss (s)einen Sitz in der Schweiz haben und im Handelsregister eingetragen sein. Es kann sich also auch um die Schweizer Tochter eines ausländischen Stammhauses handeln.
Massgebend sind die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes (MSchG) vom 1. Januar 2017 (SR 232.11), namentlich die Artikel 48 bis 48d MSchG sowie Art. 49 Abs. 1 MSchG.
Wie werden die 60 Prozent berechnet?
Als Herstellungskosten gelten Forschungs- und Entwicklungskosten, Materialkosten sowie Fertigungskosten (inklusive Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung). Im Falle von Software sind dies im Wesentlichen die Lohnkosten für das Fachpersonal (Praktikanten, Lehrlinge etc. sind nicht zulässig).
Relevant sind vor allem das technische Know-how sowie das Business Know-how, das direkt in die Produktentwicklung einfliesst. Andere Tätigkeiten wie Backoffice, Management, Buchhaltung oder Marketing fallen nicht darunter.
GetLead AG erfüllt die strengen Kriterien und wurde mit dem Qualitätslabel swiss digital services ausgezeichnet.